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Medienfonds
| MAT-Medienfonds: Beratende Sparkasse zur Rückabwicklung eines MAT-Medienfonds verurteilt |
Mit Urteil vom 20.07.2011 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth eine Bayerische Sparkasse zum nahezu vollständigen Schadensersatz. Der von der Kanzlei Seehofer vertretene Anleger hatte sich im November 2001 an dem Medienfonds der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG beteiligt, nachdem ihm von den Beratern eine sichere und hohe Verlustzuweisung sowie absolut überschaubare Risiken zugesichert worden waren. |
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| Medienfonds - LG Memmingen verurteilt beratende Sparkasse |
| Fachanwaltskanzlei Seehofer erstreitet vollständigen Schadensersatz Die so genannte „Kick-Back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs hinsichtlich verschwiegener Provisionen beim Fondsverkauf durch Banken und Dienstleistungsunternehmen für Wertpapiere zeigt weitere Wirkung: |
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Schiffsfonds
| Keine Handbreit Wasser unterm Kiel... |
| Die weltweite Finanzkrise hat auch die Schifffahrtsbranche, insbesondere der Containerschiffe, getroffen: |
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| So macht ein Schiffsfonds Geld |
| Schiffsfonds werden als geschlossene Fonds üblicherweise in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG aufgelegt. |
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Viele Anleger haben in der Vergangenheit auf Anraten ihrer Bank Geld in letztlich unrentable Anlagen investiert. Was sie dabei nicht wussten: Die Bank kassierte mit und verschwieg dabei diese – von Dritten erhaltenen – Provisionen.
Nunmehr machen sich die Folgen der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 bemerkbar. Am 31.12.2011 endet die sog. "absolute Verjährungsfrist", die im Zuge der Schuldrechtsreform in das BGB eingebaut wurde.
Mit Urteil vom 15.09.2011 verurteilte das Landgericht Lüneburg eine Beratungsfirma zum vollständigen Schadensersatz gegenüber der von der Kanzlei Seehofer vertretenen Anlegerin. Die Beratungsfirma wurde verurteilt, das ursprünglich eingesetzte Eigenkapital zurückzubezahlen, während die Beratungsfirma den Medienfondsanteil übernehmen muss.
Der von der Kanzlei Seehofer vertretene Anleger hatte sich im November 2001 an dem Medienfonds der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG beteiligt, nachdem ihm von den Beratern eine sichere und hohe Verlustzuweisung sowie absolut überschaubare Risiken zugesichert worden waren.
Die so genannte „Kick-Back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs hinsichtlich verschwiegener Provisionen beim Fondsverkauf durch Banken und Dienstleistungsunternehmen für Wertpapiere zeigt weitere Wirkung: